Wer macht das beste PlugIn? Dream PlugIn-Award 2010

Das gab es bis jetzt noch nicht in der Dream-Szene: Der Hersteller der Dreambox-Receiver, Dream Multimedia TV, veranstaltet einen PlugIn Award mit drei Preisen im Wert von mehreren zehntausend Euro!

Voraussetzungen

Laut der Pressemitteilung gibt es nur eine einzige Voraussetzung: Das PlugIn muss für Enigma2 geschrieben und dort natürlich auch lauffähig sein.

Außerdem soll das PlugIn in eine der folgenden Kategorien einordnen können:

  • Aufnahme
  • Display und User-Interface
  • Common Interface
  • Kommunikation
  • Multimedia
  • Netzwerk
  • Satellite Equipment
  • Skins
  • Software
  • System

Teilnehmen kann jeder, auch Unternehmen dürfen mitmachen. Als Stichtag für die Einreichung wurde der 1. Dezember festgelegt. Am 24. Dezember werden die Gewinner veröffentlicht.

Die Preise, welche Dream Multimedia zur Verfügung stellt, haben es in sich:

Für den Gewinner des 1. Platzes gibt es einen „VW Tiguan Trend & Fun“, die 2. und 3. platzierten bekommen jeweils einen „VW Polo Comfortline“.

Das „Kleingedruckte“

Um am PlugIn-Award mitmachen zu dürfen, muss man natürlich auch einen Vertrag unterschreiben. Dieser ist im Prinzip nichts ungewöhnliches bei solchen Aktionen. Allerdings sollte man sich sehr genau durchlesen, was man da unterschreibt.

Vor allem für die Entwickler, die mit ihrem PlugIn einen der ersten drei Plätze belegen, ist der folgende Abschnitt interessant.

Der Teilnehmer räumt Dream für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche, übertragbare und unbeschränkte Recht ein, die Software in jeder Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen, auszustellen oder in anderer Weise zu verwerten oder zu nutzen.

Die Verwertung und Nutzung umfasst insbesondere das Recht, […]
b) die Software zu verbreiten, insbesondere zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, in die Firmware der Dream Box oder anderer Produkte von Dream zu implementieren oder in sonstiger Weise abzugeben oder zu vervielfältigen;

[…]

Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf sein Recht zur Anbringung der Urheberbezeichnung. Er überträgt Dream außerdem alle Rechte bezüglich der Veröffentlichung im Sinne von § 12 UrhG.

[…]

Die vom Teilnehmer entwickelte Software geht einschließlich der Datenträger sowie sämtlicher Unterlagen der Dokumentation mit Übergabe an Dream in deren Eigentum über. Ein Zurückbehaltungsrecht und Vergütungsansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

Man gibt also sämtliche Rechte des eigenen PlugIns an Dream Multimedia ab. Allerdings vorerst nur für die Dauer des Wettbewerbs. Denn:

Die Übertragung und Einräumung der o. g. Rechte endet, wenn feststeht, dass der Teilnehmer nicht einen der ersten drei Plätze des Wettbewerbs belegt hat, frühestens jedoch am 31.12.2010. Die o. g. Rechte werden daher nur dann endgültig auf Dream übergehen, wenn der Teilnehmer einen der ersten drei Plätze belegt hat. Die Entscheidung über die Gewinner des Wettbewerbs trifft ausschließlich Dream. Die Bekanntgabe der Gewinner soll voraussichtlich am 24.12.2010 erfolgen.

Ist man also nicht unter den Gewinnern, so hat man scheinbar die Rechte am eigenen PlugIn wieder — aber erst am 31.12.2010! Mindestens bis zu diesem Datum darf man kein Wort über das an Dream eingesendete PlugIn verlieren. Wer es dennoch tut, riskiert eine hohe Vertragsstrafe.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die von ihm im Rahmen des Wettbewerbs erstellte Software samt Dokumentation und evtl. zusätzlicher Begleitprogramme und sonstigem Zubehör nicht zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verkaufen, öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, zu bewerben oder Dritten zur Kenntnis zu bringen. Außerdem verpflichtet sich der Teilnehmer, über den Inhalt dieser Vereinbarung, den Inhalt und die Programmierung der im Rahmen des Wettbewerbs entwickelten Software, der Dokumentation und ggf. vorhandener Zusatzprogramme stillschweigen zu bewahren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 €, unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, an Dream zu zahlen. Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Wettbewerbs hinaus und ist zeitlich unbefristet.

Vor allem der letzte Satz ist interessant. Belegt man bei dem Wettbewerb einen der ersten drei Plätze, hat man sein PlugIn praktisch vollständig an Dream veräußert — aber für einen guten Preis in Form eines Autos, das darf man an dieser Stelle nämlich nicht vergessen.

Wie weiter oben steht, bekommt man auch alle Rechte wieder zurück, sofern man nicht unter den Gewinnern ist.

Erste Befürchtungen im Dreamboard, dass man sämtliche am Award teilgenommenen PlugIns nicht zu Gesicht bekommen würde, falls diese nicht gewinnen sollten, scheinen also unbegründet zu sein.

Und eines sollte auch noch erwähnt werden: Damit ein PlugIn zum Sieger gekürt wird, muss es „den Grundsätzen ordnungsgemäßer Programmierkunst und nach dem neusten Stand von Wissenschaft und Technik“ entsprechen. Schlecht oder schlampig programmierte Erweiterungen haben — zum Glück — keine Chance.

Die Teilnahme

Bevor man teilnimmt, sollte man sich den Vertrag genau durchlesen — was beim Unterschreiben von Verträgen eigentlich selbstverständlich sein sollte (die hier zitierten Teile aus dem Vertrag sind nämlich nicht vollständig). Ist man damit einverstanden, so unterschreibt man diesen und schickt ihn zusammen mit dem für den Award entwickelten PlugIn bis zum 1. Dezember 2010 an Dream.

Wichtig ist, dass man das für den Award entwickelte PlugIn vorher nicht veröffentlicht — wie im Vertrag vereinbart. Und das ist auch gut so, denn nur so gibt es faire Bedingungen für die Teilnahme. Wären die PlugIns vor dem Einsendeschluss schon öffentlich, wäre es eigentlich kein richtiger Wettbewerb mehr und auch die Spannung für die Entwickler wäre weg.

Wir können also schon jetzt mit Spannung auf den 24. Dezember schauen, an dem die Gewinner veröffentlicht werden — aber auch auf den 31. Dezember, an dem bei den schlechter platzierten Teilnehmern gemäß dem Satz „Die Übertragung und Einräumung der o. g. Rechte endet, wenn feststeht, dass der Teilnehmer nicht einen der ersten drei Plätze des Wettbewerbs belegt hat, frühestens jedoch am 31.12.2010“ die Rechte am entwickelten PlugIn wieder von Dream zurück zum Entwickler wandern. Dann werden hoffentlich die meisten PlugIns von den Programmieren veröffentlicht. Wir können gespannt sein, was uns da alles erwarten wird!

Die offizielle Webseite zum PlugIn Award 2010 findet sich bei Dream. Passende Threads zum Thema gibt es im Dreamboard und im IhaD-Board.

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3 Gedanken zu „Wer macht das beste PlugIn? Dream PlugIn-Award 2010“

  1. Dafür bekommt man ein Auto als „Tausch“ für das eigene Plugin, sofern man gewinnt. So unfair ist das nun auch wieder nicht — schließlich bekommt man alle Rechte zurück, wenn man nicht gewinnt. 😉

    Aber das muss jeder für sich entscheiden.

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